Bedingungen und Konditionen

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Artikel 1 - Definitionen

Dreaver mit Sitz in Nijmegen, Handelsregisternummer 75474417, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. Die Parteien sind gemeinsam der Verkäufer und der Käufer. Mit dem Begriff "Vertrag" ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Dienstleistungen oder Warenlieferungen durch oder im Auftrag des Verkäufers. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3 - Zahlung

Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Online-Shop beglichen. In einigen Fällen wird bei Reservierungen eine Anzahlung fällig. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, befindet er sich im Zahlungsverzug. Verbleibt der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Verbleibt der Käufer im Zahlungsverzug, wird der Verkäufer die Inkassoschritte einleiten. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Aussetzung der Zahlungen des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preise

Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser festgelegten Frist angenommen, erlischt das Angebot. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Vertragsauflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis beinhaltet den Kaufpreis inklusive der fälligen Mehrwertsteuer und eventueller anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 5 - Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die (gesamte) Bestellung erhalten hat. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach den Vorgaben des Verbrauchers maßgefertigt wurden oder nur kurz haltbar sind. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung von Hygieneprodukten beschädigt oder geöffnet wurde. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um festzustellen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das ungenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und, wenn möglich, in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.

Artikel 6 - Änderung des Vertrags

Wenn sich während der Vertragserfüllung herausstellt, dass es erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer darüber so schnell wie möglich informieren. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt. Vom dritten Absatz dieses Artikels abweichend darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7 - Übergabe und Gefahrenübergang

Sobald der Käufer das Gekaufte entgegengenommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 - Prüfung und Beanstandungen

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, spätestens jedoch innerhalb der kürzest möglichen Zeit, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Ware mit der Bestellung übereinstimmt.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, so haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen. Die Parteien verstehen unter höherer Gewalt jede Umständlichkeit, mit der der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht rechnen konnte und infolge derer die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung von Betrieben, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportprobleme und andere Betriebsstörungen des Verkäufers. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Umstände, unter denen Zulieferunternehmen, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer anzulasten. Tritt eine Situation wie oben beschrieben auf, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die in dem vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise zu lösen. Falls höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten

Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Regelung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die sich im Besitz des Verkäufers befindlichen Waren sowie gelieferte Waren und Teile bleiben im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vereinbarten Gesamtpreis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurückholen. Wenn die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teilbetrag gezahlt ist. In diesem Fall liegt ein schuldrechtliches Versäumnis vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an den Käufer gegen Brand- und Explosions­schäden zu versichern und diese Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsicht vorzulegen. Falls die Waren noch nicht geliefert wurden und die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Das Produkt wird erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind dessen Verpflichtungen sofort fällig.

Artikel 14 - Haftung

Die Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags entstehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im konkreten Fall von den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen gezahlt wird. Dieser Betrag wird um die Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police erhöht. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Untergebenen zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 - Beschwerdepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, sich unverzüglich bei dem Verkäufer über die erbrachten Arbeiten zu beschweren. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren. Wenn eine Beschwerde berechtigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beheben und gegebenenfalls das Produkt zu ersetzen.

Artikel 16 - Garantien

Sofern im Vertrag Garantien vereinbart sind, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte Produkt dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab dem Kauf des Produkts durch den Käufer. Die genannte Garantie zielt darauf ab, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer herzustellen, sodass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig zu Lasten des Verkäufers gehen und sich der Verkäufer im Falle einer Verletzung einer Garantie niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Regelung des vorherigen Satzes gilt auch dann, wenn dem Käufer die Verletzung durch Untersuchung bekannt war oder bekannt sein konnte. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen haben oder versucht haben, das Produkt für nicht vorgesehene Zwecke zu verwenden. Wenn die vom Verkäufer gewährte Garantie ein von einem Dritten hergestelltes Produkt betrifft, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie.

Artikel 17 - Geistiges Eigentum

Dreaver behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Maquettes usw., sofern die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart haben. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dreaver nicht kopieren, Dritten zeigen oder zur Verfügung stellen oder anderweitig verwenden.

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dreaver ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. Gravierende inhaltliche Änderungen werden von Dreaver vorab möglichst mit dem Kunden besprochen. Verbraucher haben das Recht, bei wesentlichen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag zu kündigen.

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Für jeden Vertrag zwischen den Parteien gilt ausschließlich das niederländische Recht. Das niederländische Gericht im Gerichtsbezirk, in dem Dreaver niedergelassen ist, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Sollten in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.