Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 - Definitionen
  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Dreaver, mit Sitz in Nijmegen, mit der Handelskammernummer 89545435 als Verkäufer bezeichnet.
  2. Das Gegenstück des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Mit Parteien sind sowohl Verkäufer als auch Käufer gemeint.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
  • 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  • 3 - Zahlung
  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. In einigen Fällen ist bei Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erlasses über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  5. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
  • 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung oder zum Schadensersatz bei Überschreitung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.
  • 5 - Rücktrittsrecht
  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung von Produkten, die unter die so genannten Hygieneprodukte fallen, gebrochen ist.
  4. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer dieses unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
  5. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sendet er das ungebrauchte und unbeschädigte Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und - wenn möglich - in der Originalverpackung an den Verkäufer zurück, und zwar gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers. ordnungsgemäßen Anweisungen.
  • 6 - Änderung des Vertrages
  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es notwendig ist, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen eine entsprechende Änderung des Vertrags vornehmen.
  2. Einigen sich die Parteien darauf, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
  • 7 - Lieferung und Risikoübertragung
  1. Sobald der Käufer die gekaufte Sache in Empfang genommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
  • 8 - Prüfung und Beanstandung
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, aber auf jeden Fall innerhalb einer möglichst kurzen Frist zu untersuchen. Der Käufer hat zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest die Anforderungen erfüllen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich mitteilen.
  3. Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, die Ware entweder zu reparieren, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht vorgeworfen werden.
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
  6. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr angenommen.
  • 9 - Muster und Modelle
  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt gedient hat, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen soll.
  2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht ist, ohne dass der zu liefernde Gegenstand dem entsprechen muss.
  • 10 - Lieferung
  1. Die Lieferung erfolgt „ab Fabrik/Laden/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Waren ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer vor Vertragsabschluss Angaben des Käufers, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Angaben dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Es handelt sich niemals um eine endgültige Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
  • 11 - Höhere Gewalt
  1. Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags durch den Käufer vernünftigerweise nicht möglich ist, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien ferner den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu vertreten.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Auflösung ist nur durch eingeschriebenen Brief möglich.
  • 12 - Übertragung von Rechten
  1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, zweiter Absatz, Zivilgesetzbuch.
  • 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückhaltungsrecht
  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil gezahlt worden ist. Dann liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung dem Verkäufer nicht angelastet werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer- und Explosionsschäden versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart gezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
  • 14 - Haftung
  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.
  • 15 - Beanstandungspflicht
  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, so dass der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  2. Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
  • 16 - Garantien
  1. Wenn im Vertrag Garantien vorgesehen sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach dem Kauf der verkauften Sache durch den Käufer.
  2. Die vorgesehene Garantie dient dazu, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer in der Weise zu schaffen, dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer bei einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt sein können.
  3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt war.
  4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.
  • 17 - Geistiges Eigentum
  1. Dreaver behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dreaver nicht vervielfältigen, zeigen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder auf andere Weise nutzen.
  • 18 - Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Dreaver ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen wird Dreaver so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.
  4. Die Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
  • 19 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht am Sitz von Dreaver zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.